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21.07.2005; 19:56 Uhr
Fürst Albert verliert Rechtsstreit gegen Bunte
Berichte über unehelichen Sohn sind zulässig
Die Zeitschrift »Bunte« darf über den unehelichen Sohn des Fürsten Albert von Monaco und dessen damalige Freundin Nicole Coste berichten. Dies entschied das Landgericht Freiburg (LG) und lehnte damit einen Antrag des Fürsten auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Im Fall hatte die Illustrierte ein Interview mit der Mutter von Alberts unehelichem Sohn Alexandre, Nicole Coste, und von ihr zur Verfügung gestellte Fotos veröffentlicht, die sie selbst, ihren Sohn und Albert zeigten. Fürst Albert war gerichtlich sowohl gegen die Veröffentlichung einzelner Äußerungen sowie gegen die Bildberichterstattung vorgegangen. Sein Antrag auf einstweilige Verfügung blieb jedoch erfolglos. Nach Ansicht der Richter sind das Informationsinteresse der Allgemeinheit sowie die Pressefreiheit im Fall höher zu bewerten als die Persönlichkeitsrechte des Fürsten. Da der Fürst eine Person der Zeitgeschichte sei, dürfe die Presse über seinen unehelichen Sohn berichten, zumal es dabei auch um die Erb- und Thronfolge gehe. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2324: http://www.urheberrecht.org/news/2324/
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