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10.12.2003; 16:09 Uhr
Kirch-Urteil: Schadensersatzurteil gegen Deutsche Bank bestätigt
Wegen Verletzung des Bankgeheimnisses
Die Deutsche Bank AG (Deutsche Bank) ist wegen Verletzung des Bankgeheimnisses zu Schadensersatzzahlungen an Leo Kirch verpflichtet. Dies entschied das Oberlandesgericht München (OLG) durch Urteil vom 10.12.2003 laut einer Meldung von AP desselben Tages. Im Fall hatte sich der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Breuer, am 4.2.2002 in einem Gespräch mit dem Fernsehsender »Bloomberg TV« zur Frage geäußert, ob die Kreditwirtschaft die damals bereits angeschlagene Münchener Kirch-Gruppe weiter unterstützen werde. Breuer meinte dazu, das halte er »für relativ fraglich. Was alles man darüber lesen und hören kann ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. Es können also nur Dritte sein, die sich gegebenenfalls für eine, wie Sie gesagt haben, Stützung interessieren.« Die Deutsche Bank war zum Zeitpunkt dieser Äußerungen mit mehr als 700 Millionen Euro Kreditvolumen einer der wichtigsten Gläubiger eines Hauptunternehmens der Kirch-Gruppe, der PrintBeteiligungs GmbH. Kirch hatte wegen dieser Aussagen Breuer und die Deutsche Bank auf Schadensersatz verklagt. Wie das vorbefasste Landgericht München I (LG) verurteilte das OLG die Bank zur Zahlung von Schadensersatz. Diese müsse sich die Aussagen ihres früheren Vorstandsvorsitzenden zurechnen lassen. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich um Tatsachen oder eine Wertung handele. Eine persönliche Schadensersatzpflicht Breuers lehnten die Richter anders als das LG ab. In welchem Umfang die Deutsche Bank Kirch tatsächlich Schadensersatz leisten muss, muss in einem weiteren Verfahren geklärt werden. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 1617: http://www.urheberrecht.org/news/1617/
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