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10.10.2003; 17:54 Uhr
Veronica Ferres scheitert vor Gericht mit Forderung nach Schmerzensgeld
Zugleich verbietet das LG Berlin der Stuttgarter Zeitung wahrheitswidrige Behauptungen
Die Schauspielerin Veronica Ferres unterlag am 8.10.2003 vor dem Landgericht Berlin (LG) (Az.: 27 O 299/03) mit ihrer Forderung nach Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro gegen die »Stuttgarter Zeitung«. Dies folgt aus einer Pressemitteilung des Onlineangebots von »beck.de« vom 9.10.2003. Das Gericht sah einen entsprechenden Anspruch nicht als begründet an, da die Beeinträchtigungen durch die Berichterstattung für die Schauspielerin nicht so erheblich gewesen seien. Gleichzeitig aber untersagte das Gericht der Zeitung wahrheitswidrige Behauptungen zu einer Zusammenarbeit der Klägerin mit dem Verein Kobra. Entgegen den Behauptungen der Beklagten habe Veronica Ferres keine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben, den Kinderhilfe-Verein zu unterstützen. Im Fall hatte die »Stuttgarter Zeitung« die Schauspielerin in einem Bericht über ihre Charity-Organisation PowerChild als »Trittbrettfahrerin« bezeichnet, die mit der Gala ihr Image aufpolieren wolle. Außerdem hatte die Zeitung behauptet, dass Ferres den gesamten Erlös dem Stuttgarter Kinderschutzverein Kobra zufließen lassen wollte. Hierauf erhob die Schauspielerin Klage, da sie sich in ihrer persönlichen Ehre und ihrem Ansehen verletzt fühlte. Gegen Kobra hatte Ferres im März 2003 eine einstweilige Verfügung beim LG erwirkt. Danach darf der Verein nicht mehr behaupten, Veronica Ferres schulde ihm noch versprochene Einnahmen aus Spenden. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 1494: http://www.urheberrecht.org/news/1494/
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