Urheberrechtsschiedsstellenverordnung
Konsolidierte Fassung: Kostenrechtsänderungsgesetz 1994
Materialien (Gesetzestext)
Bundesgesetzblatt I Nr. 38 Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Juni 1994, S. 1325
Gesetz
zur Änderung von Kostengesetzen und anderen Gesetzen
(Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 KostRÄndG 1994)
Vom 24. Juni 1994
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
[…]
[…]
Artikel 8
Änderungen sonstiger Vorschriften
[…]
[…]
(14) Die Urheberrechtsschiedsstellenverordnung vom 20. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2543) wird wie folgt geändert:
1. In § 12 Abs. 1 zweiter Halbsatz wird die Angabe „§ 7 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 2“ durch die Angabe „§ 7 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 bis 3“ ersetzt.
2. § 13 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 5 wird die Angabe „1900 bis 1912“ durch die Angabe „9000 bis 9013“ ersetzt.
b) In Absatz 9 wird die Angabe „§ 5 Abs. 3 und 4“ durch die Angabe „§ 5 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz, Abs. 4 Satz 2 und 3, Abs. 5 und 6“ ersetzt.
[…]
[…]
Artikel 12
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1994 in Kraft.
[…]
[…]
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Berlin, den 24. Juni 1994
Der Bundespräsident
Weizsäcker
Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl
Die Bundesministerin der Justiz
Leutheuser-Schnarrenberger
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Norbert Blüm