Institut für Urheber- und Medienrecht

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Das Institut

Historie und Bedeutung

Das Institut wurde 1954 als "Institut für Filmrecht" von Professor Dr. Georg Roeber gegründet. Als Ausdruck der wachsenden Anforderungen einer sich permanent verändernden Medienlandschaft weitete das Institut sein Tätigkeitsfeld in den Folgejahren auf das Fernseh- und Urheberrecht aus. Dabei stellt gerade in der jüngsten Zeit die Thematik der "Neuen Medien" einen besonderen Schwerpunkt der Institutsarbeit dar. Die Umbenennung in "Institut für Urheber- und Medienrecht" vollzieht diese Entwicklung folgerichtig nach.

Vorstand und Mitgliederstruktur

Die hohe Kompetenz des Instituts gründet sich nicht zuletzt auf seinen Vorstand und die Mitgliederstruktur. So gehören dem Vorstand mit Professor Dr. Albrecht Hesse, Professor Dr. Manfred Rehbinder und Professor Dr. Jürgen Becker ausgewiesene Experten des Urheber- und Medienrechts an. Unter den Mitgliedern finden sich zahlreiche anerkannte Wissenschaftler dieses Gebiets aus dem In- und Ausland. Führende Akteure aus der Praxis spiegeln den Anspruch wider, auch eine anwendungsbezogene Wissenschaft zu betreiben.

Selbstverständnis

Das Institut für Urheber- und Medienrecht versteht sich als Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis im Medienbereich. Aus diesem Selbstverständnis erklärt sich, daß das Institut nicht nur rezipiert und dokumentiert, sondern mit seinen Publikationen, Veranstaltungen und wissenschaftlichen Beiträgen aktiv die Entwicklung des gesamten Kommunikationsrechts vorantreibt und fortentwickelt. Der Brückenschlag zwischen wissenschaftlicher Auseinandersetzung und Bedürfnissen der Praxis wird deutlich in den vier Tätigkeitsfeldern des Instituts, die die dynamische Marktentwicklung inhaltlich widerspiegeln: Herausgabe von Fachzeitschriften sowie einer Schriftenreihe, Veranstaltungen zur medienrechtlichen Problematik, Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses sowie Pflege und Ausbau einer umfassenden Bibliothek.

Tätigkeitsfelder

1. Fachzeitschriften

Herausgabe und Redaktion

  • ZUM (Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, seit 1957)
  • ZUM-RD (ZUM-Rechtsprechungsdienst, seit 1997)
  • UFITA (Archiv für Urheber- und Medienrecht)
  • UFITA-Schriftenreihe

Zu den Zeitschriften ZUM und ZUM-RD halten wir zahlreiche Informationen, Inhaltsverzeichisse und Datenbanken bereit.

2. Veranstaltungen

Symposien zu aktuellen urheber- und medienrechtlichen Fragen mit jeweils bis zu 350 Teilnehmern aus Wissenschaft und Praxis aus dem In- und Ausland; u. a.

  • TRIPS und die Folgen für Urheberrecht und Leistungsschutzrechte
  • Nebenrechtsverwertungen in Film und Fernsehen
  • Rechtsprobleme virtueller Figuren
  • Der Staatsvertrag über Mediendienste
  • Rundfunk und Internet

Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen.

3. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Das Institut stellt sechs Promotionsstellen für ausgewählte Juristen im Bereich des Urheber- und Medienrechts zur Verfügung.

4. Bibliothek

Mit 5000 Werken steht im Institut die größte Sammlung von Texten zum Fachgebiet im deutschsprachigen Raum zur Verfügung. Sie wird genutzt von Juristen, Kommunikationswissenschaftlern, Autoren und Film- und Fernsehschaffenden.

Zu weiteren Einzelheiten über die Bibliothek gelangen Sie über diesen Verweis.

Zukünftige Entwicklungen

Die gesamte Medienlandschaft hat sich in den vergangenen zwei Jahren so grundlegend und umfassend gewandelt wie nie zuvor - und ein Ende ist nicht absehbar. Nutzbarkeit des Internet, Digitalisierung und Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes lassen die klassischen Medienbereiche Presse und Rundfunk verschwimmen. Das Denken in klar abgegrenzten Kategorien wie Individual- und Massenkommunikation greift zu kurz. Vielmehr findet ein Wandel zu "Netzkommunikation" statt. Damit treten völlig neue rechtliche Problemstellungen auf, deren Lösungen erst in Ansätzen erkennbar sind. Gemäß seiner Tradition und seinem Anspruch begreift das Institut für Urheber- und Medienrecht die neuen Fragestellungen als Herausforderung und ist auch in Diskussionen und Problemlösungen zum Thema "Neue Medien" wiederum richtungweisend. Dabei erweitert sich zunächst der Kreis der Träger: Zu den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkveranstaltern, den Landesmedienanstalten und Verwertungsgesellschaften treten die Online-Dienste. Dementsprechend und vor dem Hintergrund eines gewandelten Medienverständnisses erweitert das Institut abermals sein Tätigkeitsfeld: Neben Film-, Fernseh-, Urheber- und Medienrecht tritt das Kommunikationsrecht. Die Besetzung dieser neuen Thematik spiegelt den Anspruch wider, auch zukünftig die führende Position im Urheber- und Medienrecht sowohl für Wissenschaft und Praxis einzunehmen.

Trägerschaft

Mit seinem Selbstverständnis und den genannten Tätigkeitsbereichen bietet das Institut für Urheber- und Medienrecht ein Forum, in dem sich fach- und branchenübergreifend alle Medienschaffenden treffen: öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter, private Rundfunkveranstalter, Landesmedienanstalten, Verwertungsgesellschaften und Online-Dienste. Diese Vereinigung der "fünf Säulen" des Medienbereiches unter einem Dach ist in dieser Form außergewöhnlich.

Finanzierung

Die Arbeit des Instituts erfolgt ohne jegliche öffentliche Finanzierung. Stattdessen mündet das bereits beschriebene gemeinsame Interesse aller Medienschaffenden an einem derartigen gemeinsamen Forum in eine entsprechende direkte finanzielle Unterstützung aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Vorstand

Professor Dr. Albrecht Hesse
Professor Dr. Manfred Rehbinder
Professor Dr. Jürgen Becker

Geschäftsführung

Dr. Matthias Lausen
 

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